Sittenwidrigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers
Nachfolgend ein Beitrag vom 19.08.2016 von Genius, jurisPR-BGHZivilR 14/2016 Anm. 1 Leitsätze 1. Zur entsprechenden Geltung der Voraussetzungen von § 301 ZPO wegen der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, wenn der Kläger mehrere Ansprüche geltend macht,