Die Lastschrift ist ein zentrales Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Sie ermöglicht es dem Zahlungsempfänger, einen geschuldeten Betrag auf Grundlage eines zuvor vom Zahlungspflichtigen erteilten Lastschriftmandats einzuziehen. Der Zahlungsvorgang erfolgt dabei technisch durch eine Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers und eine entsprechende Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen im Wege der Buchgeldübertragung.
Das Lastschriftverfahren verbindet den Komfort einer automatisierten Zahlungsabwicklung mit einem hohen Maß an Sicherheit, das dem eines Dauerauftrags ähnelt. Anders als beim Dauerauftrag, der durch den Zahlungspflichtigen eingerichtet und ausgelöst wird, geht die Initiative bei der Lastschrift vollständig vom Zahlungsempfänger aus. Der Zahlungspflichtige muss lediglich das Mandat erteilen; der Forderungseinzug erfolgt anschließend ohne sein erneutes Zutun.
Ein wesentlicher Unterschied zum Dauerauftrag besteht darin, dass der Dauerauftrag regelmäßig einen gleichbleibenden, vorher festgelegten Betrag umfasst und zu fest definierten Terminen ausgeführt wird. Die Lastschrift hingegen erlaubt sowohl unregelmäßige Abbuchungszeitpunkte als auch variable Beträge, was sie insbesondere für wiederkehrende, aber in der Höhe schwankende Zahlungsverpflichtungen – etwa Strom-, Telefon- oder Versicherungsabrechnungen – geeignet macht.
Zudem bestehen bei der Lastschrift besondere Rückgaberechte: Der Zahlungspflichtige kann eine autorisierte SEPA-Basislastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Bei nicht autorisierten Lastschriften verlängert sich diese Frist sogar auf 13 Monate. Diese Rückgabemöglichkeiten erhöhen den Verbraucherschutz und tragen zur hohen Akzeptanz des Lastschriftverfahrens im europäischen Zahlungsverkehr bei.

