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    Als Registerpfandrechte bezeichnet man all diejenigen Pfandrechte, die in einem öffentlichen Register eingetragen werden können. Man unterscheidet nach

    • Immobiliarhypotheken, Eintragung in das Grundbuch
    • Schiffshypotheken, Eintragung in das Schiffsregister
    • Flugzeughypotheken, Eintragung in das Luftfahrzeugregister

    Der Hautanwendungsfall ist jedoch die sog. Grundschuld. Dieses Sicherungsinstrument hat die Immobiliarhypotheken, die in der Bankenpraxis keinerlei  Rolle mehr spielen, da diese als akzessorische Sicherheiten nur sehr zeit- und kostenaufwendig für die Sicherung zusätzlicher Kredite verwendet werden können, seit Jahrzehnten abgelöst.

    Registerpfandrechte
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    Registerpfandrechte
    Birgit OehlmannRechtsanwältin