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Nach den insgesamt 4 Urteilen des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit Kreditbearbeitungsgebühren forderten Hunderttausende von Kunden – teilweise auch über unsere Kanzlei – die Erstattung der Gebühren von den Banken und Sparkassen. Dankenswerterweise kursierten von etlichen Verbraucherschutz-Organisationen Musterbriefe, ohne diese die Anwälte der Flut der Aufträge zum Jahreswechsel 2014/15 gar nicht mehr Herr geworden wären. Aktuell arbeiten Banken, Sparkassen und Ombudsleute die Erstattungsanträge immer noch ab.
Begründung der Richter des BGH: Die Bearbeitung eines Kredits ist keine separate Dienstleistung für den Kunden. Es liegt vielmehr im eigenen Interesse der Bank, die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu prüfen und den Vertragsabschluss vorzubereiten. Dafür darf sie nicht gesondert kassieren. Für den stets mit Abschluss und Abwicklung eines Kreditvertrags verbundenen Aufwand stehen der Bank allein Zinsen zu. In einem späteren Urteil gab der BGH Bankkunden Gelegenheit, im Grunde bereits verjährte Gebühren auch noch zurückfordern zu können. Dies führte zu der „Jahresend-Rallye“ 2014.
Während die meisten Banken und Sparkassen die Gebühren problemlos erstatteten, gab es einige Kreditinstitute, die sich mit den abstrusesten Gründen weigerten, einzelne Provinzsparkassen ebenso wie zumindest eine europaweit tätige Konsumenten-Bank (Santander-Consumer-Bank). Gerade bei letzterer Bank verwundert dieses Geschäftsgebaren deutlich, denn unsere Erfahrungen in Abwicklungsfällen zeigen ein völlig anderes Gesicht der Bank: freundlich, verständnisvoll, professionell. Bezüglich der „uneinsichtigen“ Banken laufen aktuell etliche Prozesse, die nach unseren Erfahrungen reihenweise mit Anerkenntnisurteilen enden, nachdem die Banken durch die Richter ein paar deutliche Worte „ins Gebetbuch“ geschrieben oder gesagt bekommen haben. Umgekehrt sind Fälle bekannt geworden, in denen Banken (u.a. Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG) Kreditsachbearbeitungsgebühren sogar unaufgefordert erstattet haben. Diese Bank wiederum zeigt in vielen Abwicklungsfällen ihr anderes – und durchaus hässliches – Gesicht. Rückschlüsse auf die Kundenfreundlichkeit einer Bank sind also in insgesamt in keiner Richtung gestattet und scheinbar immer abhängig vom Einzelfall.
„Doch die Kreditbearbeitungsgebühren bleiben weiter Thema. Die Rückforderung von ab 2012 gezahlten Gebühren ist noch nicht verjährt. Noch unklar ist außerdem, ob Gebühren, die bei vielen KfW-Krediten und Bauspardarlehen zu zahlen waren, die „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeiträge“ der Targobank und für gewerbliche Kredite fällige Gebühren zu erstatten sind. Insgesamt sind noch rund 100 Fälle beim Bundesgerichtshof anhängig.“ (Quelle: test.de)
Die Anzahl der Fälle vor den unteren Gerichten kann seriös nicht abgeschätzt werden, dürfte jedoch um ein Vielfaches höher liegen. Abzuwarten bleibt die Entscheidung eines höheren Gerichts zu den laufzeitunabhängigen „Individualbeiträgen“ der Targo-Bank, nachdem diese in zumindest einem Fall erstinstanzlich bereits zur Rückzahlung verurteilt worden war.