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    Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht „erfreut“ sich in letzter Zeit einer deutlichen Zunahme der Absolventen der entsprechenden Fachanwaltslehrgänge. Ausschlaggebend dafür dürften in erster Linie pekuniäre Interessen der entsprechenden Rechtsanwälte sein, denn anscheinend ist es wohl so, dass Rechtsanwälte mit dieser ausgewiesenen Spezialisierung über erheblich über dem Durchschnitt klassischer Anwaltskanzleien liegende Honorarumsätze generieren können. Eine der vielen kritischen Stimmen zu den Methoden der sog. Anlegeranwälte findet sich in einem informativen Beitrag in ZEIT online unter der Überschrift „Achtung, Anwalt!“ bereits aus dem Jahre 2010, den wir auch im Rahmen eines Beitrages „Anlegeranwälte“ bereits verlinkt hatten. Wir haben Ihnen die nach der Fachanwaltsordnung (FAO) nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse nachfolgend einmal aufgelistet:


    § 14l FAO Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
    Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    b) Bankvertragsrecht,
    c) das Konto und dessen Sonderformen,
    2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
    3. Zahlungsverkehr, insbesondere
    a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel-und Scheckverkehr,
    b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
    c) Kreditkartengeschäft,
    4. sonstige Bankgeschäfte – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
    5. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensver
    wahrung,
    6. Factoring/Leasing,
    7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
    8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
    9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,

    10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.


    Diese theoretischen Kenntnisse werden in insgesamt 120 Zeitstunden vermittelt und sodann in mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Klausuren), die einen Gesamtzeitaufwand von 15 Zeitstunden nicht unterschreiten dürfen, geprüft. Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen ist gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer für die Verleihung des entsprechenden Fachanwaltstitels im Rahmen der Antragstellung nachzuweisen durch die Erstellung einer sog. Fallliste mit mindestens 60 Fällen, davon mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren (in der Regel Klageverfahren). Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des in § 14 l Nr. 1 bis 9 FAO beziehen, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist zudem eine dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
    Drei Rechtsanwälte der Kanzlei OEHLMANN verfügen über (teilweise deutlich) mehr als 20 Jahre anwaltlicher Berufserfahrung. Es existieren mittlerweile so viele verschiedene Fachanwaltstitel, dass es erfahrenen Rechtsanwälten schwer fällt, eine Auswahl zu treffen, denn die Anzahl der Fachanwaltstitel, die der Rechtsanwalt zu führen berechtigt ist, ist auf insgesamt drei limitiert. Vornehmlich im Wirtschaftsrecht tätige Rechtsanwälte müssen in aller Regel allerdings die mehr als doppelte Anzahl von Fachbereichen abdecken. Insbesondere das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht (hier der Bereich der Kapitalanlagen) gehören zum „täglichen Brot“ jedes im Wirtschaftsrecht tätigen Rechtsanwalts, was sich unschwer an der obigen Auflistung der nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse ablesen lässt. Umgekehrt werden nur wenige Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht über die zur Durchdringung eines komplizierten Anlagemodells erforderlichen Rechtskenntnisse zum Beispiel im Bereich des Steuerrechts, des Immobilienrechts und des Gesellschaftsrechts verfügen. Ohne derartige Kenntnisse wird man nur in seltenen Fällen eine ordnungsgemäße, umfassende und mandantengerechte Beratung und ggf. auch prozessuale Vertretung vor Gericht bewerkstelligen können.
    Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei OEHLMANN verfügen daher, teilweise doppelt, gemäß unserer Usancen und Prioritäten über die Qualifikationen als
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Fachanwalt für Familienrecht
    Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht