Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht „erfreut“ sich in letzter Zeit einer deutlichen Zunahme der Absolventen der entsprechenden Fachanwaltslehrgänge. Ausschlaggebend dafür dürften in erster Linie pekuniäre Interessen der entsprechenden Rechtsanwälte sein, denn anscheinend ist es wohl so, dass Rechtsanwälte mit dieser ausgewiesenen Spezialisierung über erheblich über dem Durchschnitt klassischer Anwaltskanzleien liegende Honorarumsätze generieren können. Eine der vielen kritischen Stimmen zu den Methoden der sog. Anlegeranwälte findet sich in einem informativen Beitrag in ZEIT online unter der Überschrift „Achtung, Anwalt!“ bereits aus dem Jahre 2010, den wir auch im Rahmen eines Beitrages „Anlegeranwälte“ bereits verlinkt hatten. Wir haben Ihnen die nach der Fachanwaltsordnung (FAO) nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse nachfolgend einmal aufgelistet:
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
