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    Das Bankvertragsrecht regelt die Beziehungen des Kunden zu seiner Bank. Mögliche Vertragsarten sind beispielsweise der Girovertrag, alle Regelungen des Zahlungsverkehrs, der (ggf. konkludente) Beratungsvertrag bei einer Anlageberatung oder im Rahmen einer Kreditgewährung, Nebenpflichten aus dem Bankvertrag im Zusammenhang mit der Wahrung des Bankgeheimnisses, in Teilbereichen auch die Bankauskunft.

    Die Grundlagen der Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde werden in aller Regel nicht in einem gesonderten Bankvertrag niedergelegt, sondern finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wieder. Diese wiederum sind Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen, in denen einzelne Klauseln der Banken-AGB verworfen werden, insbesondere solche, die den Bankkunden mit Gebühren belasten für solche Dienstleistungen, die in erster Linie im eigenen Interesse der Banken erfolgen.

    Auf den Unterseiten erhalten Sie weitere Informationen zu einzelnen Themenkomplexen. Die Bereiche Kreditvertragsrecht, Sicherheiten und Kapitalanlagen finden Sie in gesonderten Hauptrubriken auf dieser Website.

    Bankvertragsrecht
    Birgit OehlmannRechtsanwältin