Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.

    Unter Bankauskunft wird die allgemein gehaltene, streng formalisierte Mitteilung eines Kreditinstituts über die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Geschäftsgebaren und das Zahlungsverhalten eines Kunden im Rahmen der banküblichen Geschäftsverbindung verstanden. Bankauskünfte zielen darauf ab, die Kreditrisiken der Banken und anderer Kreditgeber einschätzbar zu machen. Unter diesen Begriff Bankauskunft fallen lediglich Auskünfte im Rahmen der Geschäftsverbindung, nicht jedoch behördliche Auskunftsersuchen, wie in Steuer- oder Strafverfahren, die richterlich angeordnet sein müssen (Quelle: Wikipedia).

    Im Verkehr der Bank zum Privatkunden wird man wohl einen Anspruch des Kunden auf Erteilung einer solchen Bankauskunft verneinen müssen. Dafür spricht die grundsätzliche Unentgeltlichkeit in den AGB Banken. Die dann auf Wunsch des Kunden entgeltlich erstellte Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.

    Im Verhältnis zum gewerblichen Kunden erteilt die Bank Dritten Auskünfte, weil dort die Zustimmung widerlegbar vermutet wird. Letztlich dienen die Bankauskünfte in diesem Bereich auch dem Schutz der Banken untereinander. Der Anfragende muss dabei stets ein berechtigtes Interesse darlegen und glaubhaft machen. Angaben zu Kontoständen o.ä. werden im Rahmen einer Bankauskunft grundsätzlich nicht erteilt. Der Gewerbekunde kann die Bank jedoch anweisen, grundsätzlich keine Bankauskünfte zu erteilen oder sich die Zustimmung im Einzelfall vorbehalten.

    Bankauskunft
    Birgit OehlmannRechtsanwältin