Ob eine Bank einen Kredit bewilligt oder nicht, richtet sich auch nach dem „Scorewert“ des Antragstellers. Kreditinstitute errechnen, wie zahlungsfähig ihre Kunden sind. Doch auf welche Angaben stützen sie sich dabei? Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch darauf zu erfahren, wie dieser Wert ermittelt wird.

Auch wenn viele es nicht kennen – das sog. Scoring ist weit verbreitet. Mit dem mathematisch-statistischen Verfahren berechnen Kreditinstitute die Wahrscheinlichkeit, ob einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Schulden zurückzahlen können. Zur Berechnung greifen die Banken auf Daten zurück – zum Beispiel von der Schufa.

Aus den erhobenen Daten wird ein Scorewert errechnet. Der entscheidet mit darüber, wie kreditwürdig ein Antragsteller eingestuft wird. Eintragungen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten, können zu höheren Zinsen oder gar zur Ablehnung des Kredits führen. Lehnt die Bank oder ein Unternehmen den Kredit infolge einer negativen Auskunft ab, muss sie den Kunden umgehend informieren. Sonst droht ein Bußgeld.

Daten häufig falsch und unvollständig

Das Problem: Daten, die für das Scoring herangezogen werden, sind häufig lückenhaft oder falsch, die Auskünfte dazu unklar. Das belegt eine Studie im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums. Danach hat rund ein Drittel der Befragten 2013 bei Auskunfteien eine Eigenauskunft eingeholt. Viele von ihnen bemängelten, die gespeicherten Daten seien falsch oder unvollständig gewesen, die Bonitätsauskünfte unverständlich oder die Scorewerte nicht gerecht.

Anspruch auf Information

Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Daten prüfen. Jeder hat das Recht, mit einer Eigenauskunft bei einer Auskunftei seine dort gespeicherten Daten einzuholen. So soll der Verbraucher bei einer Kreditabsage nachvollziehen können „woran es gelegen hat.“

Betroffene haben auch gegenüber Banken einen detaillierten Auskunftsanspruch. Kreditinstitute müssen Kunden in alle erhaltenen oder erstellten Scorewerte der vergangenen sechs Monate Einblick gewähren. Eine Bank kann auch an eine Auskunftei verweisen – allerdings nur dann, wenn sie deren Scorewert ohne eigene Bestandteile verwendet hat. Auskunfteien und Banken sind verpflichtet, fehlerhafte Daten zu korrigieren.

Einmal jährlich können kostenlos – auch online – folgende Auskünfte eingeholt werden:

  • welche Daten zur Person sind gespeichert und woher stammen sie,
  • welche Scorewerte sind wen innerhalb der vergangenen 12 Monate übermittelt worden,
  • wie hoch ist mein aktueller Scorewert,
  • welche Datenarten wurden für das berechnete Ergebnis genutzt,
  • wie ist mein Scorewert zustande gekommen,
  • welche Bedeutung hat mein Scorewert?

Haben Sie Interesse an einem Darlehen, sollten Sie Ihrer Bank verdeutlichen, dass Sie zunächst nur eine Konditionenabfrage wollen – und noch keinen Kreditantrag stellen. Holt die Bank in diesem Sinne eine Schufa -Auskunft ein, sollte sich die Bewertung der Bonität (Kreditwürdigkeit) bei der Schufa für allgemeine Kreditsicherung nicht verschlechtern.

Auch wenn Sie Rechnungen zügig begleichen und ihre Raten pünktlich zahlen, hat das Einfluss auf den Scorewert.

Ist bei einer Auskunftei eine Forderung registriert, die Sie bestreiten? Dann sollten Sie das der Auskunftei mitteilen.

Das Bundesverbraucher- und das Bundesinnenministerium prüfen zusammen mit Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden sowie den Datenschutzverbänden wie das Scoring-Verfahren weiter verbessert werden kann.