Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung vom 16.12.2020

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Dazu wird ein neues Gesetz, das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), geschaffen. Dabei sind die Regelungen so angelegt, dass es proportional zur Größe der Wertpapierinstitute zu einer intensiveren Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt.

Das Wertpapierinstitutsgesetz enthält proportional zur Größe und Bedeutung der Wertpapierinstitute im Wesentlichen

  • Anforderungen an das Anfangskapital,
  • Anforderungen an die Geschäftsorganisation und bestimmte Anzeigepflichten,
  • Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Solvenz der Wertpapierinstitute sowie die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen,
  • Maßstäbe zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalanforderungen,
  • Anforderung an den Vorstand und die Aufsichtsgremien der Wertpapierinstitute im Hinblick auf die interne Unternehmensführung und
  • Regelungen zur Vergütungspolitik gegenüber bestimmten Kategorien von Mitarbeitern der Wertpapierinstitute.
Ge­setz­ent­wurf zur Be­auf­sich­ti­gung von Wert­pa­pier­in­sti­tu­ten
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)