Verbraucherschutz – Neue Informationspflichten auf dem Weg

Verbraucher sollen für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf- und Dienstleistungsverträgen statt den Rechtsweg auch Streitschlichtungsstellen wählen können. Ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz soll Kriterien und Verfahrensweisen nach EU-rechtlichen Vorgaben festlegen (Drs. 18/5089). Die Erste Lesung des Entwurfes der Regierungskoalition fand am 11. Juni 2015 im Bundestag statt. Neue Informationspflichten für Unternehmen sollen am 9. Januar 2016 in Kraft treten, die übrigen Vorschriften überwiegend am Tag nach der Verkündung.

Neue Informationspflichten kommen auch auf Anbieter von Vermögensanlagen zu. Sie müssen künftig jederzeit einen aktuellen Prospekt zu ihren Produkten zur Verfügung stellen. So sieht es das Kleinanlegerschutzgesetz, das am 12. Juni 2015 den Bundesrat passiert hat, unter anderem vor (Drs. 18/4708, AnwBl 2015, M 160, Juni-Heft). Daneben wird der kollektive Verbraucherschutz zum erklärten Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Umsetzung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie schließlich soll Sparer bei Bankpleiten besser schützen und sie schneller an ihr Geld kommen lassen (BGBl. I 2015, S. 786, AnwBl 2015, M 96, April-Heft). Der Bundesrat hat das Gesetz am 8. Mai 2015 gebilligt. Es ist in Teilen am 7. Juni, im Übrigen am 3. Juli 2015 in Kraft getreten.

© Deutscher Anwaltverein, AnwBl 2015, M190
2017-03-01T15:32:22+01:00Von |Kommentare deaktiviert für Verbraucherschutz – Neue Informationspflichten auf dem Weg

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