Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015 die Pläne der Bundesregierung für einen verbesserten Kleinanlegerschutz auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ beraten und zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen. Er möchte die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Verfolgung von Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften weiter ausdehnen. Im Gesetzentwurf bisher vorgesehene Regelungen würden im Ergebnis die Handlungsbefugnisse eher einschränken, als sie zu erweitern, kritisiert der Bundesrat. Im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage sei dies ein Rückschritt, der unbedingt gestrichen werden soll. Zudem monieren die Länder, dass die geplanten Regeln zur Prospekthaftung teilweise hinter den bereits bestehenden Schutzvorschriften zurückbleiben. Dies sei nicht sachgerecht.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die BaFin zukünftig auch dem Schutz der kollektiven Verbraucherschutzinteressen verpflichtet ist. Diese Aufgabenerweiterung mache es unabdingbar, die Behörde in ihrer Struktur und Ausstattung in die Lage zu versetzen, den Befugnissen und Aufgaben auch effektiv nachkommen zu können. Die Länder regen zudem an, für die Geschäftsleitung der Anbieter von Vermögensanlagen in Fällen besonders schwerer Pflichtverletzung die Einführung einer persönlichen Haftung zu prüfen.

Schutz vor unseriösen Renditeversprechen

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf Verbraucher auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt künftig besser schützen und verhindern, dass sie Opfer unseriöser Renditeversprechen werden. Hierzu sollen sowohl bessere Informationen der Verbraucher über Anlageprodukte als auch verbesserte Sanktionsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beitragen. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, die sogenannte Prospektpflicht zu erweitern und zu konkretisieren. Erwerber risikobehafteter Vermögensanlagen sind künftig umfassend, vollständig und aktuell über die Seriosität von Anlagen zu informieren. Zudem soll der Entwurf Anleger besser vor aggressiver Werbung für Finanzprodukte schützen.