Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 29.7.2020
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Stabilität des Bankensektors und zum Schutz von Steuerzahler und Anleger beschlossen. Damit wird auch sichergestellt, dass Gläubiger und Eigentümer einer Bank sowie der Bankensektor insgesamt die Kosten etwaiger Bankenrettungen tragen, nicht die Steuerzahler*innen.
Mit dem EU-Bankenpaket vom Juni 2019 wurden wichtige Schritte unternommen, um die Stabilität des Bankensektors zu stärken. Mit dem Risikoreduzierungsgesetz setzt die Bundesregierung nun die Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 des EU-Bankenpakets zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor um. Zur Risikoreduzierung werden die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken im Einklang mit internationalen Standards gestärkt. Dadurch sollen Banken in Stressphasen besser abgesichert sein.
Damit verbessert das Risikoreduzierungsgesetz den Regulierungsrahmen für den Bankensektor weiter. Dieser hat sich in der gegenwärtigen Corona-Pandemie schon bewährt. Dank der bereits umgesetzten Reformen kann die Bankenaufsicht Spielräume zur Bekämpfung der Krise nutzen und die Fähigkeit des Bankensektors stärken, auch in wirtschaftlich herausfordernden Situationen Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben. Auf europäischer Ebene wurde Ende Juni 2020 bereits ein zusätzliches Gesetzespaket verabschiedet, um die Kreditvergabe in der Corona-Pandemie besser zu unterstützen.
Mit dem EU-Bankenpaket von 2019 und dem heute beschlossenen Gesetzentwurf werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Stabilität des Bankensektors gezielt zu stärken:
- Schutz der Steuerzahler und Kleinanleger vor Bankenkrisen
Die Bundesregierung stellt mit dem Gesetzentwurf sicher, dass krisenbedingte Verluste von Banken von deren Investoren und nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden. Große Banken müssen künftig Verlustpuffer von mindestens 8% ihrer Bilanzsumme vorhalten, die im Krisenfall Verluste abfedern.
Besonders von Verlustrisiken betroffene Anleihen dürfen nur in einer Stückelung von mind. 50.000 € vertrieben werden. Damit wird ein im Bankenpaket vorgesehenes nationales Wahlrecht der Mitgliedstaaten genutzt und der Anlegerschutz erhöht. - Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Banken
In der letzten Krise sind Banken durch eine zu hohe Verschuldung und eine zu kurzfristige Refinanzierung hohe Risiken eingegangen. Mit dem Bankenpaket werden die Lehren daraus gezogen und eine verbindliche Verschuldungsquote, definiert als das aufsichtliche Kernkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme, von 3% eingeführt. Für die größten globalen systemrelevanten Banken gelten mit Mindestquoten von 3,5% bis 4% der Bilanzsumme dabei zukünftig höhere Anforderungen.
Zudem wird eine neue Anforderung zur Stärkung der Liquidität im Bankenpaket eingeführt. Sie verpflichtet Banken, ihre Refinanzierung langfristiger zu gestalten (Net Stable Funding Ratio, NSFR).
Überarbeitet wurden auch die makroprudentiellen Instrumente, insbesondere Kapitalpuffer, mit denen Aufsichtsbehörden auf potentielle Risiken für die Finanzstabilität präventiv reagieren können. Diese werden einfacher anwendbar und klarer abgegrenzt. - Zielgenaue Regulierung kleiner und mittlerer Banken
Deutschland hat sich beim Bankenpaket nachdrücklich und erfolgreich für das Prinzip der Proportionalität eingesetzt. Hier geht es um zielgerichtete, passgenaue Konzepte für Banken mit wenig komplexen Geschäftsmodellen, auf die einige der in Basel für Großbanken ausgearbeiteten Regeln schlichtweg nicht passen. So können sich diese Banken besser auf ihre Kernaufgabe, die Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen, konzentrieren.
Zur Stärkung der Proportionalität wird erstmals eine klare Definition für „kleine und nicht komplexe Institute“ geschaffen. Mit dem Risikoreduzierungsgesetz wird festgelegt, dass alle Institute unter 5 Mrd. € Bilanzsumme von diesen Erleichterungen profitieren können – damit wird der europarechtliche Spielraum zur Stärkung der Proportionalität in Deutschland vollständig ausgeschöpft. Diese Institute profitieren beispielsweise von Erleichterungen durch eine vereinfachte Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben (simplified Net Stable Funding Ratio, NSFR). - Förderung volkswirtschaftlich sinnvoller Investitionen
Volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen werden mit dem Bankenpaket erleichtert. Dazu wird die Eigenkapitalentlastung für Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen – der sogenannte KMU-Unterstützungsfaktor – gestärkt. Das Anwendungsdatum des KMU-Unterstützungsfaktors wurde vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie von Mitte 2021 auf Mitte 2020 vorgezogen. - Beaufsichtigung der Förderbanken nach nationalen Regelungen
Die selbständigen Förderbanken der Länder sowie die Landwirtschaftliche Rentenbank werden der Förderbank des Bundes, der KfW, materiell gleichgestellt. Diese Banken werden künftig nach nationalen Regelungen beaufsichtigt, die weitgehend dem europäischen Recht entsprechen. Damit wird die Einheitlichkeit in der deutschen Förderlandschaft verbessert.