Erfolgreiches Jahr 2018 in der Kanzlei
Die deutliche Erweiterung des Steuerberatungsbereiches bedingte zwar personelle Engpässe, die sich aber schrittweise auf dem Weg der Lösung befinden. So freuen wir uns, ab dem 1.1.2019 mit Frau Iris Leimbach eine langjährig in Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftsunternehmen tätige Diplom-Betriebswirtin (FH) in unserem Team begrüßen zu dürfen. Frau Leimbach wird im Wesentlichen in der Erstellung von Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftlichen Analysen und in der Unternehmensbewertung tätig sein und insbesondere in dem zuletzt genannten Bereich Herrn Rechtsanwalt Thomas Hansen unterstützen. In unserem Steuerberatungsbereich sind damit zwei Berufsträger tätig, ergänzt um zwei Fachanwälte für Steuerrecht, die zugleich auch über die Qualifikation als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügen.
Zuvor schon konnten wir für unseren Rechtsanwaltsbereich Frau Rechtsanwältin Andrea Kahle für die Rechtsgebiete Auto- und Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht und Pferderecht sowie das Allgemeindezernat hinzugewinnen. Auch Frau Kahle verfügt über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung in verschiedenen Kanzleien im gesamten Bundesgebiet. Frau Kahle wird noch im Januar den Titel als Fachanwältin für Verkehrsrecht erlangen. Mit der Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs im Bereich Versicherungsrecht sowie dem Beginn eines Fachanwaltslehrganges im Bereich Strafrecht wird sie die Tradition der Mehrfachqualifikationen in der Kanzlei OEHLMANN fortsetzen.
Mit der Integration von Frau Rechtsanwältin Danuta Eisenhardt in die Kanzlei und der Fortführung des von ihr betriebenen Standortes in Leinefelde konnte eine langjährig erfolgreiche und hochqualifizierte Berufsträgerin hinzugewonnen werden. Frau Eisenhardt verfügt über 3 Fachanwaltstitel in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht und ist damit nur eine von zwei Anwältinnen in Thüringen, die diese maximal zulässige Anzahl von Fachanwaltstiteln hat erwerben können. Gerade im Bereich des Familienrechts ist die Kanzlei OEHLMANN strategisch jetzt mit zwei Fachanwältinnen für Familienrecht im hiesigen Umfeld hervorragend aufgestellt. Gleiches gilt sinngemäß auch für den Bereich des Auto- und Verkehrsrechts.
Nicht zuletzt muss auch noch die räumliche Erweiterung um den Standort Leinefelde-Worbis Erwähnung finden, der der immer stärker ausgeprägten Tätigkeit der Kanzlei OEHLMANN in Nordthüringen Rechnung trägt. Damit kann auch dort eine erhebliche Ausweitung des Dienstleistungsangebotes verzeichnet werden.
Dank an Mandanten, Gegner, Gerichte und Finanzämter
Wir bedanken uns auf diesem Wege bei all unseren Mandanten, die es uns ermöglicht haben, das Jahr 2018 zu einem so erfolgreichen Jahr der Kanzlei gemacht zu haben. Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie in uns und unsere Tätigkeit gesetzt haben. Wir bedanken uns aber auch bei unseren Gegnern, die es uns oft nicht leicht gemacht haben. Umso schöner ist es dann, wenn man die Angelegenheit zu einem guten Abschluss bringen kann. Wenn ehemalige Gegner zu Mandanten werden, kann man nicht so viel falsch gemacht haben.
Wir bedanken uns nicht zuletzt bei den Gerichten dafür, dass sie unseren Argumentationen gefolgt sind, vorgefasste Meinungen geändert oder schlichtweg den Mandanten das Gefühl gegeben haben, nicht nur eine Akte zu sein, sondern sie in ihrer konkreten Lebenssituation auch wahrzunehmen. Ein Dank gilt auch den Betriebsprüfern und den Buß- und Strafsachenstellen der Finanzämter, die oftmals Augenmaß bewiesen und die Führung finanz- oder strafgerichtlicher Verfahren damit vermieden haben.
Ausblick für das Jahr 2019
In diesem Sinne werden wir auch das Jahr 2019 gemeinsam angehen, das in Anbetracht der massiven Veränderungen in der Kanzlei im vergangenen Jahr von Konsolidierung geprägt sein wird. Wir werden dabei natürlich sich ergebende Chancen weiterhin nutzen, insbesondere solche, die die Kanzlei OEHLMANN als Kompetenzzentrum Erbrecht und Unternehmensnachfolge stärken.
Desweiteren steht für 2019 der Bereich Familienrecht im Fokus. Hier werden wir durch gezielte Marketingmaßnahmen auf den verschiedensten Ebenen deutlich machen, dass gerade in diesem Rechtsgebiet klassische Familienrechtler oft an ihre Grenzen stoßen, insbesondere wenn Fragen des Steuerrechts oder der Unternehmensbewertung eine Rolle spielen. Dort werden wir auch verstärkt mit Berufskollegen zusammenarbeiten, die in unserer Kanzlei „vereinfachte Unternehmensbewertungen“ zum Zwecke der Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder zur Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen o.ä. nachfragen.
Mit den künftig zwei Fachanwältinnen für Verkehrsrecht werden wir auch dieses Segment unserer Tätigkeit stärker ausbauen, auch wenn bereits jetzt der gesamte Bereich “rund um das Auto” ein deutlicher Branchenschwerpunkt in der Beratungspraxis der Kanzlei OEHLMANN darstellt: Von Unternehmen aus der Automobil-Zulieferindustrie, über eine nennenswerte Anzahl von herstellergebundenen und -ungebundenen (freien) Händlern und Werkstätten, selbstverständlich auch betroffenen Kunden bis hin zu Markenclubs und Betreibern von einschlägigen Internetforen.