Berlin (DAA). Die Deutschen lieben ihr Bargeld. Doch manchmal kommt es vor, dass jemand Banknoten zerreißt oder Münzen beschädigt. Strafbar ist das nicht, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.

„Die Beschädigung von Banknoten oder Münzen ist nicht verboten“, erklärt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Wer jedoch vorsätzlich Bargeld beschädige oder zerstöre, dürfe nicht auf Ersatz hoffen.

Die Deutsche Bundesbank lehnt bei Verdacht auf Vorsatz eine Entschädigung, also den Umtausch des beschädigten Bargeldes, ab. „Wenn jedoch Euro-Scheine unabsichtlich, zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand, vernichtet wurden, hat man einen Anspruch auf Ersatz“, erläutert Swen Walentowski.

Die Deutsche Bundesbank überprüft in solchen Fällen beispielsweise die Asche der verbrannten Geldscheine. Aus der chemischen Zusammensetzung der Reste können die Techniker die Zahl und den Wert der Scheine bestimmen.

Weitere Informationen über die rechtlichen Vorschriften rund um das Thema Bargeld finden Sie in einem Film bei anwaltauskunft.de.

Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

DAA, Pressemitteilung vom 14.08.2017 11.03

Bargeld darf man beschädigen
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.